Seit dem 01.01.2013 können Unterlagen vernichtet werden, in denen die letzte Eintragung in dem Jahr erfolgten, dass in Spalte „Jahrgang“ genannt wird, sofern nicht Sachverhalte vorliegen, die die Aufbewahrungspflichten verlängern (z.B. eine laufende Betriebsprüfung).
Der Anhang zeigt in alphabetischer Auflistung alle steuerlichen Aufbewahungsfristen.aufbewahrungsfristen 2013