Recht der Finanzbehörde auf digitalisierte
Finanzbuchhaltungskonten ohne Vorprüfung der
Steuerrelevanz zuzugreifen
Orientierungssatz:
1. Die digitale Aufzeichnung von FiBu-Konten unterliegt ohne Prüfung der Steuerrelevanz im Einzelfall gemäß § 147 Abs. 6 Satz 1 AO dem Zugriffsrecht der Finanzverwaltung.
2. Die handelsrechtliche Buchführung ist in ihrer Gesamtheit zur Feststellung oder Überprüfung der Besteuerungsgrundlagen geeignet und damit i. S. des § 140 AO für die Besteuerung von Bedeutung. Auf eine steuerliche Gewinnauswirkung kommt es dabei nicht an.
Finanzgericht Düsseldorf vom 05.02.2007 FG_Duesseldorf_16_V_3457_06_AAO