Recht der Finanzbehörde auf digitalisierten Zugriff

Recht der Finanzbehörde auf digitalisierte

Finanzbuchhaltungskonten ohne Vorprüfung der

Steuerrelevanz zuzugreifen

 

Orientierungssatz:

1. Die digitale Aufzeichnung von FiBu-Konten unterliegt ohne Prüfung der Steuerrelevanz im Einzelfall gemäß § 147 Abs. 6 Satz 1 AO dem Zugriffsrecht der Finanzverwaltung.

 

2. Die handelsrechtliche Buchführung ist in ihrer Gesamtheit zur Feststellung oder Überprüfung der Besteuerungsgrundlagen geeignet und damit i. S. des § 140 AO für die Besteuerung von Bedeutung. Auf eine steuerliche Gewinnauswirkung kommt es dabei nicht an.

Finanzgericht Düsseldorf vom 05.02.2007 FG_Duesseldorf_16_V_3457_06_AAO