Betriebsprüfung Friseur / Friseurhandwerk
Vorsicht ist derzeit geboten, da immer mehr Finanzämter zur Vorbereitung von Betriebsprüfungen Fragebögen versenden. Die Beantwortung dieser Fragebögen sollte stets mit äußerster Vorsicht und höchster Gewissenhaftigkeit erfolgen. Die Fragebögen werden später herangezogen, falls es zu Nachkalkulationen oder Hinzuschätzungen kommt.
Insbesondere wird das Friseurhandwerk mit detaillierten Fragebögen zur Vorbereitung von Betriebsprüfungen konfrontiert. Obwohl dieser Fragebogen einen Prüfungszeitraum (Jahre, die im Rahmen der Betriebsprüfung geprüft werden sollen) angibt und eine Überschrift mit dem Zusatz „Überprüfung der Erlöse“ trägt, ist vielen Friseuren das Ausmaß der Angaben nicht bewusst. Von der Finanzverwaltung werden diesen Angaben zur Überprüfung des Verhältnisses der Einnahmen und der Ausgaben herangezogen. Abweichungen oder Unplausibilitäten zum Branchendurchschnitt oder zu den abgegebenen Steuererklärungen haben bittere Konsequenzen.
Hier kommt es regelmäßig zu Steuernachzahlungen, da hinzugeschätzt wird. Angaben, die in dem Fragebogen aufgeführt werden und höchst riskant sind, sind die folgenden:
- Anteil der Kunden Damen / Herren / Kinder
- durchschnittliche Arbeitszeit je Kunde
- Mischverhältnis von Konzentrat und Wasser oder Oxidant und Wasser oder durchschnittliche Einsatzmenge an Blondierpulver in Verbindung mit der Anzahl der durchgeführten Blondierungen
- durchschnittlich verwendete Menge an Shampoo.
Empfehlungen:
Füllen Sie den Fragebogen wahrheitsgemäß aus. Nehmen Sie Ihren Steuerberater hinzu. Geben Sie nur Angaben an, die auch tatsächlich vorliegen.
Vorsicht: Sie müssen keine Schätzung über die Kundenstruktur abgeben, wenn diese nicht aufgezeichnet wird. Das gleiche gilt für die Mischverhältnisse und die Mengen von Shampoo.