Im Rahmen der Betriebsprüfung gibt es häufig die folgenden Fallstricke:
1. mangelhafte Kassenbuchführung
Oft ist die Kassenbuchführung mangelhaft und genügt nicht den strengen gesetzlichen Anforderungen. Sollten Sie Bargeschäfte tätigen, empfehlen wir immer die gesetzlichen Anforderungen penibel einzuhalten. Vergewissern Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Aufzeichnungen ausreichen.
2. Pkw
Regelmäßig wird die Versteuerung des Eigenverbrauches der Pkws überprüft. Sollten Sie ein Fahrtenbuch führen, wird das Fahrtenbuch Gegenstand der Prüfung sein. Die Erfahrung zeigt leider, dass die meisten Fahrtenbücher nicht anerkannt werden. Hier werden entweder Tankbelege oder Werkstattrechnungen gefunden, die nicht zum Fahrtenbuch passen.
3. Verträge mit nahen Angehörigen
Oftmals werden Verträge mit nahen Angehörigen getroffen. Hier werden besonders hohe Anforderungen an die zivilrechtliche Wirksamkeit und die steuerliche Anerkennung gestellt. Hier sollten Sie darauf achten, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam sind und genauestens eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere Anstellungsverträge, Darlehensverträge oder Beteiligungsverträge.
4. Inventur
Grundsätzlich hat jeder Kaufmann einmal im Jahr Inventur zu führen. Hier achtet das Finanzamt auf die Ordnungsmäßigkeit der Inventur. Das Finanzamt wird sich die Bewertung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften genau ansehen.
5. verdeckte Gewinnausschüttungen
Hier werden alle Geschäftsbeziehungen zwischen Kapitalgesellschaften und deren Gesellschaftern genauestens unter die Lupe genommen.